Bedingungen und Konditionen

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Preise

MIGATRONIC A/S, nachfolgend “Lieferant” genannt, ist jederzeit berechtigt, seine Preise ohne Vorankündigung zu ändern. Sofern nicht anders vereinbart, werden Verkäufe gemäß der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

Die Rechnungswährung ist DKK, sofern in der Rechnung nicht eine andere Währung angegeben ist. Die Zahlung des Käufers erfolgt in der Rechnungswährung. Die Angebote des Lieferanten sind 60 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nicht anders im Angebot angegeben oder vom Lieferanten schriftlich eine Verlängerung genehmigt wurde.

Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt ab Werk an der Adresse des Lieferanten, INCOTERMS 2010. Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Käufers versandt. Wenn der Lieferant keine besonderen Anweisungen erhalten hat, ist er frei in der Wahl der Transportmittel und -route.

Bei Bestellungen unterhalb des Mindestbestellwerts des Lieferanten zum Zeitpunkt der Bestellung – exkl. MwSt. und Fracht – wird eine Versandgebühr erhoben.

Lieferzeit

Der Lieferant übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Hindernisse aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unkontrollierbaren Umständen, einschließlich Streiks und Exportverboten, unabhängig davon, ob diese Hindernisse beim Lieferanten, seinen Lieferanten oder den Transportunternehmen auftreten.

Zahlungsbedingungen

Sofern der Lieferant nicht ausdrücklich andere Bedingungen im Angebot und/oder der Rechnung angibt, gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen des Lieferanten als “Netto Kasse”. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, 2 % Zinsen pro Monat auf überfällige Zahlungen zu berechnen.

Wenn Waren, die zu einem festgelegten Zeitpunkt geliefert werden sollen, nicht rechtzeitig vom Käufer übernommen werden, kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die Waren nach Benachrichtigung des Käufers verkaufen oder für Rechnung des Käufers lagern. Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, die vereinbarte Zahlung zum fälligen Zeitpunkt zu leisten. Bei Lagerung erfolgt dies auf Gefahr des Käufers.

Eigentum

Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt beim Lieferanten, bis der gesamte Kaufpreis bezahlt ist.

Zeichnungen usw.

Alle Zeichnungen, Schätzungen, Beschreibungen oder anderes Material, das im Zusammenhang mit Angeboten oder Lieferungen übermittelt wird, sind Eigentum des Lieferanten und dürfen nicht kopiert, anderen Unternehmen vorgelegt oder ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten für Arbeiten verwendet werden.

Vom Lieferanten erstellte Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Angeboten verwendet werden, sowie Kopien solcher Zeichnungen, die sich im Besitz des Käufers befinden, müssen auf Verlangen zurückgegeben werden.

Haftung für Schäden

Der Lieferant wird jederzeit sein Bestes geben, um sicherzustellen, dass die gelieferten Waren den Standards oder Spezifikationen des Lieferanten entsprechen.

Sofern der Lieferant keine weiteren schriftlichen Garantien gegeben hat, ist er dafür verantwortlich, dass die gelieferten Waren den Spezifikationen des Lieferanten entsprechen und für den vom Lieferanten schriftlich angegebenen Anwendungsbereich von üblicher hoher Qualität sind.

Falls der Käufer nachweisen kann, dass die gelieferten Waren in diesem Zusammenhang fehlerhaft sind, wird der Lieferant nach eigenem Ermessen entweder den Artikel durch ein entsprechend fehlerfreies Produkt ersetzen, den Artikel reparieren, den Kaufpreis nach Rückgabe des Artikels erstatten oder den Käufer den Artikel behalten lassen und ihm eine angemessene, dem Mangel entsprechende Preisreduktion gewähren. Der Käufer trägt in jedem Fall alle im Zusammenhang mit dem Austausch oder der Reparatur der Waren anfallenden Transportkosten.

Die oben genannten Verpflichtungen des Lieferanten setzen voraus, dass der Käufer den Lieferanten spätestens 8 Tage nachdem der betreffende Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müssen, schriftlich benachrichtigt hat. Diese Haftung erlischt ohne weitere Ankündigung ein Jahr nach Lieferung der Waren an den Käufer, jedoch 6 Monate für Ersatzteile und 6 Wochen für Schweißbrenner nach deren Lieferung an den Käufer.

Der Lieferant haftet nicht für Fehler und Mängel, die auf falsche Handhabung, Transport, Lagerung, Montage, Anschluss und Betrieb zurückzuführen sind oder für sonstige Mängel, die durch den Gebrauch des Produkts durch den Käufer zu anderen als den in den Spezifikationen des Lieferanten angegebenen Zwecken entstanden sind. Der Lieferant haftet zudem nicht für Abnutzung oder Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Wartung nicht gemäß den Anweisungen des Lieferanten durchgeführt wurde oder Reparaturen und Wartungen nicht vom Lieferanten oder einer vom Lieferanten autorisierten Werkstatt vorgenommen wurden.

Produkthaftung

Sofern nicht anders in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen, übernimmt der Lieferant keine Haftung für Personenschäden oder Sachschäden, und dann nur im Umfang, wie in solchen Gesetzen vorgesehen. Schäden an gewerblichem Eigentum des Käufers oder Dritter durch fehlerhafte Produkte des Lieferanten werden nur dann von der Haftung des Lieferanten abgedeckt, wenn nachgewiesen wird, dass sie auf Fehler oder Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seines Personals zurückzuführen sind.

Der Lieferant haftet insbesondere nicht für Schäden durch Verwendung der Waren entgegen der vom Lieferanten erstellten Betriebsanleitung. Wenn der Käufer die Waren mit dem Ziel des Weiterverkaufs kauft, setzt die Regresshaftung des Käufers gegenüber dem Lieferanten für Personenschäden Dritter oder für Schäden an Waren des Käufers voraus, dass der Käufer dem Endverbraucher die Betriebsanleitung und die für den ordnungsgemäßen und sicheren Gebrauch der Waren erforderlichen zusätzlichen Anweisungen weitergegeben hat.

Haftungsbeschränkung

Der Lieferant haftet bei Verzögerungen, Mängeln im gelieferten Produkt und Produkthaftung nicht für indirekte Schäden, entgangenen Geschäftsgewinn, Folgeschäden oder ähnliches. Die Haftung des Lieferanten ist in jedem Fall auf einen Betrag beschränkt, der dem vom Käufer für die verspäteten oder fehlerhaften Produkte gezahlten Preis entspricht.

Exportkontrolle

Dem Käufer ist bekannt, dass bestimmte Produkte und Technologien oder Teile davon möglicherweise den Exportkontrollgesetzen unterliegen, insbesondere Produkte mit Dual-Use oder speziellen Sanktionen, und dürfen nicht direkt oder indirekt ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörden exportiert oder reexportiert werden.

Es liegt jederzeit in der Verantwortung des Käufers, die Umstände zu prüfen und gegebenenfalls vor jedem Export oder Reexport der Produkte oder Technologien des Lieferanten Genehmigungen von den Behörden einzuholen.

Streitigkeiten und Gesetzgebung

Alle Streitigkeiten aus diesen Bedingungen unterliegen dem dänischen Recht, ohne dass die Grundsätze des Kollisionsrechts zur Anwendung kommen. Des Weiteren gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf nicht. Streitigkeiten werden von den zuständigen dänischen Gerichten des Lieferanten entschieden.

Garantie

Die Garantiezeit für Ersatzteile, die für die Robotereinheit (UR-Roboter inkl. Steuerung) verwendet werden, beträgt 12 Monate. Alle anderen Kosten im Zusammenhang mit Arbeitsstunden, Transport und Versand sind nicht von der Garantie abgedeckt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen des Robotik-Lieferanten Universal Robots. Garantiereparaturen an der Robotereinheit werden an der Adresse des Robotik-Lieferanten durchgeführt.

Die Garantiezeit für Schweißmaschinen und andere Teile der CoWelder-Lösung beträgt 24 Monate. Die Garantiezeit wird ab dem Rechnungsdatum an den Endverbraucher vom Lieferanten oder dem Händler/Vertriebshändler des Lieferanten berechnet. Die Originalrechnung gilt als Nachweis für die Garantiezeit. Weitere Informationen erhalten Sie bei Migatronic.

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